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sraum
WEILER
Die Gemeinden sind verpflichtet, in einem Räumlichen Entwicklungsplan (REP) die räumlichen Ziele in einem Plan darzustellen. Z.B. welche Funktionen sollen bestimmte Bereiche des Gemeindegebiets übernehmen, wo soll die bauliche Entwicklung sinnvollerweise und wie stattfinden, oder welche Grenzen sollen bei der künftigen Entwicklung nicht überschritten werden. Die Entwicklungsziele sind über einen längeren Zeithorizont (10-15 Jahre) zu definieren, der REP muss vom Land Vorarlberg genehmigt werden.
Die raumplanerischen Zielvorstellungen sollen in der Gemeinde diskutiert werden. Gemeindevertretungen, Ausschussmitglieder sowie Bürgerinnen und Bürger sollen möglichst gut in die Lage versetzt werden, die Strategie mitzugestalten.
Die einzelnen Themen werden nach einer einheitlichen Gliederung abgearbeitet und sollen öffentlich diskutiert werden:
- Grundsätzliche Ziele („Wie will ich mich als Gemeinde entwickeln?“)
- Analyse der Ist-Situation („Wie sieht es derzeit aus, was genau wird / sollte sich ändern?“)
- Formulierung der konkreten Ziele und Maßnahmen („Wie will ich das erreichen?“)
- Begründung dieser Ziele und Maßnahmen („Warum wähle ich das konkrete Vorgehen?“)
Empfohlen ist ein intensiver Prozess mit Bevölkerungsbeteiligung. Der so erstellte REP erleichtert der Gemeinde später die Arbeit im Planungsalltag und die Umsetzung von Projekten und Maßnahmen. Die Akzeptanz in der Bevölkerung wird erhöht, da sich Gemeinde und Bürger*innen mehr als Partner*in in räumlich relevanten Entscheidungen verstehen.
Raumplanung für eine lebenswerte Gemeinde
Worum geht’s im REP?
Allgemein
Allgemein: wesentliche örtliche Vorzüge, deren Erhaltung und mögliche Verbesserungen
Siedlungsraum
Ortskernentwicklung, öffentlicher Raum, Treffpunkte und Wege, Grün- und Erholungszonen, leistbarer Wohnraum, gemeinnütziger Wohnbau, Leerstand, Baukultur.
Festlegung Siedlungsränder, Verdichtungszonen und Freiräume, ökologische Qualität, Auswirkungen auf Verkehr, Mobilität und Infrastruktur sowie Energieverbrauch, Anforderungen Klimawandel, sparsamer Umgang mit Grund und Boden.
Wirtschaftsleben
Bedarf an Gewerbeflächen, angestrebte Betriebsstruktur (Handel, Gewerbe, Dienstleistung), regionale Kooperationen bei Betriebsgebieten, Erneuerung/Revitalisierung von Firmengebäuden und Flächen, energiesparsame Gewerbegebiete.
feiraum
Welche Flächen sind für die Landwirtschaft zu sichern, Erhalt ackerfähiger Böden,Freiräume für die Naherholung, ein besonderer Blick auf siedlungsnahe Freiräumen für Kinder und Jugendliche.
Flächen zur Energieerzeugung, Trinkwasserschongebiete etc.
Natur und Landschaft, Erhalt und Pflege von Kulturlandschaft, Schutz ökologisch wertvoller Flächen.
sozialraum
Hier geht es um Themen wie Nahversorgung, Betreuung und Pflege, medizinische Versorgung, Kinderbetreuung und Spielräume, Treffpunkte für Jugendliche, Aufenthaltsorte für ältere Menschen, Bildung und Schulen, Kultur, Veranstaltungen, Gastronomie, Vereine, Religionsgemeinschaften.
technische infrastruktur
Versorgungsnetze für Wasser, Abwasser, Strom, Heizenergie, Internet, Telekommunikation.
mobilität & Verkehr
Gestaltung des Verkehrsnetzes mit Fokus auf umweltfreundliche Mobilität und öffentlichen Verkehr, Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, Verkehrsführung mit Berücksichtigung verkehrsintensiver und verkehrsberuhigter Zonen, Straßenraum als öffentlicher Raum, Lade-Infrastruktur für die Elektromobilität etc.